Bezahlen Selbstständigerwerbende zu hohe Beiträge an die AHV? Eine Auslegeordnung
Das Bundesgericht hat die Regelung der Randziffer 1172 in der Wegleitung über die Beiträge der Selbstständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen in der AHV, IV und EO (WSN) als gesetzeswidrig erklärt. Lesen Sie unsere aktuelle FachINFO dazu.
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Im Jahr 2021 treten auf Bundesebene neue Erlasse oder Änderungen bestehender Bestimmungen in Kraft, die den unternehmerischen Alltag direkt oder indirekt beeinflussen (können).